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Freitag, 1. November 2013

Unwort des Jahres: Verschuldensunabhängige Haftung

Verschuldensunabhängige Haftung (DFB Satzung § 9a) - was bedeutet das eigentlich? Grob gesagt, man wird in Haftung genommen, auch wenn man für einen Vorfall nichts kann und auch diesen nicht verhindern konnte. So wie bei Fußballvereinen, wenn deren Fans dinge machen die manche als Pyrorandale (welch ein Wort) bezeichnen. Dynamo kann davon ein Lied davon Singen, wurden Sie doch vom DFB u.a. wegen dieser Pyrorandale ( :-) ) vom diesjährigen Vereinspokal ausgeschlossen. Dynamo legte bisher immer Einspruch ein und steht nun vor dem eventuellen Gang vor ein Zivilgericht. Es scheint jedenfalls so, dass der DFB wohl Bauchschmerzen deswegen bekommt, nicht umsonst Schlägt er Dynamo vor nicht weiter vorzugehen sondern die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Als Entgegenkommen bot der DFB dem Verein sogar an, die 13 noch Ausstehenden Verfahren Einzustellen bei einer Zahlung von 13.000,00 € sowie der Streichung des Titels "Wiederholungstäter". Die einen sehen das als tolle Geste, andere wiederum als Erpressung. Zumindestens erweckt es den Eindruck, als sehe sich der DFB im Falle eines Ganges vor das Zivilgericht als der Verlierer. Dynamo hat außer dem "Angebot" nichts zu Verlieren und sollte diesen Schritt gehen, so sehen es auch weite teile der Dynamischen Anhängerschaft. Nach dem 16. November 2013 (Dynamo's MV) sind wir schlauer bis dahin muss sich Dynamo entscheiden.

Samstag, 12. Oktober 2013

Soll Dynamo im Pokalausschluß vor einem Zivilgericht Klagen oder nicht?

Diese Frage wird derzeit Kontrovers in der Dynamischen Fanszene Diskutiert. Auf der einen Seite meinen die Befürworter: JA - weiterklagen, denn wenn man schon soweit gegangen ist, dann kann man auch diesen weiteren Schritt gehen. NEIN - dieses Kapitel abschließen und nicht weiterklagen, meinen die anderen, zumal der DFB im Falle eines Klageverzichts ein vermeintlich Lukratives Angebot in den Raum stellt. Das Angebot des DFB's lautet wie folgt: Es sollen alle (13) offenen Strafgerichtsverfahren gegen Dynamo annulliert werden, bei 30.000 € Strafe. Für die einen klingt dies wie Erpressung, für die anderen wie ein gutes Angebot dieses leidige Kapitel endlich abzuschließen. Dynamo Dresden will erst einmal den DFB-Bundestag (24./25. Oktober 2013) abwarten und danach entscheiden wie es in dieser Sache weitergehen soll.